GENERAL TERMS AND CONDITIONS OF CONTRACT (GCC) - TSG SWITZERLAND SA - GIVISIEZ - SWITZERLAND

 

 
1.    ALLGEMEINES
1.1.    Die vorliegenden allgem. Vertragsbedingungen sind für sämtliche durch TSG Switzerland SA realisierten Verkäufe anwendbar.
1.2.    Abänderungen der AVB sind nur gültig, sofern TSG Switzerland SA ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
1.3.    Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages anerkennt der Käufer vorbehaltlos die Gültigkeit der vorliegenden AVB. Allfällige eigene allgem. 
Bedingungen des Käufers sind nicht Vertragsinhalt und der Käufer verzichtet ausdrücklich auf deren Geltendmachung.
2.    OFFERTENGÜLTIGKEIT
2.1.    Angebote von TSG Switzerland SA haben eine Gültigkeitsdauer von einem Monat, mit Ausnahme von besonderen Rahmenvereinbarungen. Nach 
Ablauf dieser Frist bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch TSG Switzerland SA für eine Verlängerung.
2.2.    Werbedokumente, Prospekte, Artikelbeschreibungen der Produkte von TSG Switzerland SA haben nur eine orientierende Bedeutung und bilden nicht Bestandteil des Vertrages.
3.    PREISE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
3.1.    Ohne anderslautende Angaben verstehen sich die Preise in den Offerten oder Vertragsbestätigung "Franko Domizil". Ausgenommen ist die 
Lieferung von Software, welche "ab Werk" erfolgt.
3.2.    Der Käufer verpflichtet sich, die Rechnung von TSG Switzerland SA innert 30 Tagen ab Erhalt zu bezahlen.
3.3.    Bei Zahlungsverzug kann TSG Switzerland SA seine verbleibenden Leistungen bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrages einstellen. 
In diesem Fall schuldet der Käufer einen Verzugszins von 7% und die Lieferfrist wird entsprechend verlängert.
3.4.    Nach unbenutztem Ablauf einer Nachfrist von acht Tagen kann TSG Switzerland SA heim vom Vertrag zurücktreten und eine Konventionalstrafe in Höhe von 20% des Gesamtverkaufspreises für die Nichterfüllung fordern. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
3.5.    TSG Switzerland SA behält sich vor, Teillieferungen auszuführen und entsprechende Teilrechnungen zu erstellen.
4.    LIEFERBEDINGUNGEN NACH VERTRAGSABSCHLUSS
4.1.    Lieferfrist: Die Lieferung erfolgt innerhalb der von TSG Switzerland SA im Vertrag genannten Frist.
4.2.    Verspätete Lieferung: Falls der Käufer die Produkte nicht am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit annimmt oder annehmen kann, werden die 
Produkte auf  Risiko und Kosten des Käufers in einem von der TSG Switzerland SA bezeichneten Lager eingelagert. In diesem Fall lehnt die TSG Switzerland SA jegliche Haftung für Schäden ab, die durch die Lagerung entstehen.
4.3.    Ist die Übernahme des Kaufobjektes sechs Monate seit dem vertraglichen Liefertermin nicht erfolgt, kann TSG Switzerland SA vom Vertrag zurücktreten. Sämtliche bestehende offene Forderungen werden damit sofort zur Bezahlung fällig.
4.4.    Der Käufer ist in diesem Falle zur Bezahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 20% des Gesamtkaufpreises verpflichtet. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5.    GARANTIE
5.1.    TSG Switzerland SA gewährt dem Käufer auf die verkauften Neu-Produkte eine Garantie von zwölf Monaten ab Lieferdatum.
5.2.    Wird die Lieferung ohne Verschulden von TSG Switzerland SA durch den Käufer verzögert (4.2), beginnt die Frist ab dem vertraglich vereinbarten 
Lieferdatum.
5.3.    Die Garantie beschränkt sich auf kostenlosen Ersatz der von TSG Switzerland SA als defekt anerkannten Teile (Material und Arbeit).
5.4.    Die Leistungskapazität der Produkte ist nur soweit garantiert, als in der Auftragsbestätigung vorgesehen bzw. limitiert ist.
5.5.    Für folgende Fälle bzw. Geräte / Produkte wird keine Garantie gewährt und die bezeichneten Zusätze sowie auch Einsätze und Materiallieferungen 
werden dem Käufer direkt in Rechnung gestellt:
- Reparaturen oder Lieferungen von Ersatzteilen sowie deren Arbeitsaufwand infolge von Unglücksfall, Vandalismus oder eine inadäquate, nicht nach Vorschrift von TSG Switzerland SA erfolgte Verwendung.
- Teile die durch normale Abnutzung oder Einfluss Dritter beschädigt sind, wie Zapfhahnen, Zapfschlauch, Keilriemen, Filter.
- Verbrauchsartikel (insbesondere Farbbänder, Papierrollen, Reinigungsmaterial, usw.).
- Produkte, die von Drittpersonen ohne Ermächtigung von TSG Switzerland SA repariert oder verändert wurden.
- Die Vorname von Preisänderungen und ihre eventuellen Konsequenzen.
- Jede Intervention, die eine Veränderung der Infrastruktur oder der elektrischen Spannung sowie der hydraulischen Kraft der Apparate zur direkten Folge hat.
- Interventionen auf Messapparaturen, welche vom Durchfluss eines ungeeigneten Produktes defekt wurden. (Treibstoffe, welche zur Zeit des Lieferdatums nicht der Gesetzgebung entsprachen).
- Der Unterhalt, die Reparatur oder der Ersatz jeglicher Karrosserieelemente, inbegriffen Spiegel, Reklametafel, Preistafel, Schutztafel, Schlüssel.
- Der Ersatz elektrischer Motoren, bedingt durch die Nichteinhaltung der bestehenden Absicherungs-Vorschriften.
- Abflusskontrollen auf Wunsch des Käufers, mit Ausnahme von denjenigen, die in Verbindung mit einem Garantieeinsatz getätigt wurden.
- Ungerechtfertigt verlangte Reparatursätze für Defekte, die eine fremde Ursache haben, wie: Fehlen des Treibstoffes in der Zisterne, Stromausfall, Nicht ausgewechselte Sicherungen, Ausgeschaltete Hauptschalter, usw.
- Interventionen infolge Unwetter (Überschwemmungen, Blitz, Frost, Sturm).
- Funktionsstörungen als Folge oder provoziert von zwingenden Umständen, wie nachfolgend in Art. 6 beschrieben
6.    HAFTUNGSMODALITÄTEN
6.1.    TSG Switzerland SA haftet nicht für Mängel an Leistungen, wenn diese Mängel auf leichte Fahrlässigkeit der TSG Switzerland SA selbst oder einer 
ihrer Hilfspersonen zurückzuführen sind. 
6.2.    TSG Switzerland SA haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden aus finanziellen Verlusten, Fehlern, die zu Schäden führen, oder moralischen Schäden, die von einem Dritten gefordert werden. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.
6.3.    TSG Switzerland SA haftet auch nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt oder auf Umstände zurückzuführen sind, die ausserhalb der Kontrolle der Parteien liegen (Feuer, Überschwemmung, Frost, Blitzschlag, Epidemie, Pandemie, Arbeitskonflikt, Streik bei TSG Switzerland SA oder ihren Lieferanten, Mobilmachung, Beschlagnahme, Embargo usw.).
6.4.    Für das Anbringen von Mängelrügen gelten im übrigen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechtes.
7.    EIGENTUMSVORBEHALT
TSG Switzerland SA behält sich das Eigentum am Kaufobjekt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises inkl. allfällige Verzugszinse vor. Der Käufer ermächtigt TSG Switzerland SA ausdrücklich, den Eigentumsvorbehalt am zuständigen Ort eintragen zu lassen. Bei Wechsel des Wohnortes oder Sitzes ist der Käufer verpflichtet, TSG Switzerland SA innert 14 Tagen Mitteilung zu machen.
8.    GERICHTSSTAND
Beide Parteien anerkennen das Zivilgericht des Saanebezirkes, in Freiburg, als ausschliesslichen Gerichtsstand. Für den Inhalt und die Auslegung der Vertragsbedingungen gelten ausschliesslich schweizerisches Recht und schweizerische Handelsusanzen.


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